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DSGVO  gilt auch für Vereine & Verbände.

Joost Schloemer | Vorsitzender des Vorstandes

 

 

Rund zwei Mio. Vereine, darunter auch über 600.000 eingeschriebene Vereine,  verfügen über kein Datenschutzmanagement und haben keine DSGVO-konforme Datenschutzdokumentation verfasst, so eine Schätzung des bdvv.

 

Gemeint sind gleichermaßen rechtsfähige, aber auch nicht rechtsfähige bzw. nicht eingetragenen Vereine, welche nicht um die Datenschutzverpflichtungen herum kommen. 

 

Viele empfinden Datenschutz als lästige Verpflichtung. Und nunmehr ist der Datenschutz auch noch durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gesetzlich neu geregelt worden und birgt so seine Ungewissheiten.

 

Wir betonen hier ausdrücklich, dass wir uns an der vermeintlich drohenden Abmahnhysterie, welche verbunden mit drastischen Strafzahlungen Ängste schürt, nicht beteiligen.

 

Stattdessen bietet der bdvv zusätzlich zur Mitgliedschaft seinen ordentlichen Mitgliedern eine Datenschutzberatung inkl. kostenlose Nutzung einer Datenschutz-App🔗 an. 

 

Versäumen Sie nicht, uns auch nach Impressum, Datenschutzerklärung und Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) zu fragen.  

 

Datenschutz | Compliance für den Verein

Joost Schloemer | Vorsitzender des Vorstandes

 

 

Datenschutz ist ein unentbehrliches Compliance-, Führungs-, Lenkungs- und Marketinginstrument, auch insofern als Datenschutz über den Daten und der Digitalisierung steht. Die Einsicht, dies zu erkennen und zu nutzen, hilft in letzter Konsequenz auch, zu entscheiden und in Datenschutz zu investieren.

 

Datenschutz signalisiert Verantwortung und Zuverlässigkeit gleichermaßen gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Mitgliedern jeglicher Organisationen und der Öffentlichkeit.

 

Aus diesem Blickwinkel spielen auch die Kosten einen andere Rolle, nämlich nicht als notwendiges Übel, sondern als sinnvollste Investition.

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