Disclaimer für neue Mitglieder
Bevor Sie offiziell Mitglied werden, möchten wir Sie auf einige wichtige Punkte hinweisen, die Ihre Mitgliedschaft betreffen.
Bitte lesen Sie diesen Disclaimer sorgfältig durch:
Mitgliedschaftsbedingungen für den bundesverband deutscher vereine & verbände e.V. (bdvv)
Diese Mitgliedschaftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Beitragszahlungen und die Verwaltung der Mitgliedschaft im bdvv.
Die Satzung bildet die rechtliche Grundlage dieser Bedingungen.
Mitgliedschaft und Registrierung
Mitgliedschaftsarten
Folgende Mitgliedschaftsarten sind im bdvv möglich:
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Persönliche Mitgliedschaft: Für Einzelpersonen zur persönlichen Weiterbildung und Netzwerkarbeit.
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Institutionelle Mitgliedschaft: Für Vereine, Verbände und Organisationen zur Nutzung aller Dienstleistungen und Plattformen des Vereins.
Aufnahme und Registrierung
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Die Mitgliedschaft wird durch eine Online-Registrierung auf der Vereinswebsite beantragt.
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Nach Überprüfung der Angaben und Zahlung des Mitgliedsbeitrags wird die Mitgliedschaft durch eine schriftliche Bestätigung durch den Verein wirksam.
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Der Verein behält sich das Recht vor, Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Rechte der Mitglieder
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Zugang: Mitglieder erhalten Zugang zu digitalen Inhalten, Online-Seminaren, Fachartikeln, Veranstaltungen sowie weiteren Serviceangeboten des Vereins.
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Stimmrecht: Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht, sofern die Satzung dies vorsieht.
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Mitgestaltung: Mitglieder können Anträge einreichen, an Abstimmungen teilnehmen und den Verein aktiv mitgestalten.
Rechte der Mitglieder
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Beitragszahlung: Mitglieder verpflichten sich zur fristgerechten Zahlung des Mitgliedsbeitrags gemäß der aktuellen Beitragsordnung.
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Satzung und Richtlinien: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung, Beitragsordnung, Datenschutzrichtlinien sowie alle weiteren Vereinsregelungen einzuhalten.
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Datenpflege: Mitglieder müssen Änderungen ihrer persönlichen Daten unverzüglich mitteilen.
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Vertraulichkeit: Mitglieder sind verpflichtet, persönliche Zugangsdaten und interne Vereinsinformationen vertraulich zu behandeln.
Beitragsordnung und Zahlungsmodalitäten
Beitragspflicht
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Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu zahlen. Die aktuellen Beitragssätze ergeben sich aus der Beitragsordnung.
Zahlungsoptionen
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Monatliche Zahlung: Zahlbar zum 1. Tag des Monats per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung.
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Jährliche Zahlung: Zahlbar zum 1. Januar oder anteilig zum Eintrittsdatum. Eine Jahreszahlung bietet einen Rabatt gemäß der aktuellen Beitragsstaffelung.
Zahlungsausfälle und Mahnverfahren
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Zahlungsverzug: Wenn ein Mitglied seiner Zahlungspflicht nach 30 Tagen nicht nachkommt, erfolgt eine Zahlungserinnerung.
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Mahnung: Nach 60 Tagen wird eine zweite Mahnung mit Sperrung der Mitgliedschaft versandt.
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Kündigung: Nach 90 Tagen kann der Verein die Mitgliedschaft kündigen und rechtliche Schritte einleiten.
Beendigung der Mitgliedschaft
Kündigung durch das Mitglied
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Frist: Eine Kündigung ist jederzeit zum Monatsende möglich, bei jährlicher Zahlung nur zum Jahresende.
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Form: Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen und wird durch den Verein schriftlich bestätigt.
Beendigung durch den Verein
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Ausschluss: Der Verein kann die Mitgliedschaft bei Verstößen gegen die Satzung, Beitragsrückständen oder schwerwiegendem Fehlverhalten mit sofortiger Wirkung kündigen.
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Recht auf Anhörung: Vor der Kündigung hat das Mitglied das Recht auf Anhörung gemäß der Satzung.
Beitragsrückerstattung
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Keine Rückerstattung: Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet, es sei denn, es liegt ein Fehler des Vereins vor.
Datenschutz und Datensicherheit
Verarbeitung personenbezogener Daten
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Der bdvv verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und seiner Datenschutzerklärung.
Verwendungszwecke
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Verwaltung: Für die Mitgliederverwaltung, Kommunikation und Veranstaltungsorganisation.
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Abrechnung: Für die Beitragsverwaltung und Zahlungsabwicklung.
Weitergabe an Dritte
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Keine Weitergabe: Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder ein Inkassoverfahren wird eingeleitet.
Haftung und Gewährleistung
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Eigenverantwortung: Mitglieder sind für die ordnungsgemäße Nutzung der Vereinsdienste und den Schutz ihrer Zugangsdaten verantwortlich.
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Haftungsausschluss: Der Verein haftet nicht für technische Störungen, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse, die den Zugang zu den Vereinsdiensten beeinträchtigen könnten.
Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen
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Der Verein behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaftsbedingungen, Beitragsordnung und die Satzung zu ändern.
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Mitgliederinformation: Änderungen werden den Mitgliedern schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Falls das Mitglied innerhalb von 30 Tagen nicht widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen.
Disclaimer
Die dauerhafte bdvv-Mitgliedschaft setzt ein vollständig ausgefülltes Profil voraus.
Mitglieder, die keine Aktivitäten zeigen oder unvollständige Profile aufweisen, können nach Prüfung durch die Redaktion gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) gelöscht werden.
Wir behalten uns das Recht vor, Profile, die gegen die Plattformregeln oder die Social Media-Richtlinien verstoßen, jederzeit zu sperren oder zu entfernen. Bitte informieren Sie sich umfassend über die aktuellen Social Media-Richtlinien von vereine.de, um Missverständnisse und Regelverstöße zu vermeiden.
Transparenz
Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. legt mit offen, wie Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Spenden entstehen und verwaltet werden. Ziel ist es, die Effizienz und Glaubwürdigkeit im Umgang mit Spendengeldern sicherzustellen.
Was sind Verwaltungskosten?
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Verwaltungskosten umfassen alle Ausgaben, die im Rahmen der Verwaltung und Betreuung von Spendenkonten entstehen. Dazu zählen:
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Buchhaltung und Finanzmanagement: Sicherstellung einer korrekten und gesetzeskonformen Abwicklung.
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Mittelverwendungskontrolle: Regelmäßige Prüfung, ob die Spenden entsprechend der Satzung und Spendenzwecke eingesetzt werden.
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Berichtswesen und Transparenz: Erstellung und Veröffentlichung von Jahresberichten sowie Spendenberichten.
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IT- und Sicherheitsinfrastruktur: Schutz sensibler Spenderdaten und Kontodaten durch moderne IT-Systeme.
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Personalkosten: Fachpersonal zur Verwaltung und Abwicklung von Projekten und Spendenaktionen.
Wie werden Spendenmittel verwendet?
Zweckgebundene Spenden:
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Direkte Projektfinanzierung: Mindestens 85-90 % der Spendengelder fließen direkt in die geförderten Projekte und Maßnahmen.
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Verwaltung und Organisation: Maximal 10-15 % der Spendensumme werden für notwendige Verwaltungskosten verwendet.
Transparenz- und Kontrollmechanismen:
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Interne Prüfungen: Monatliche und jährliche Kontrollen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer.
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Öffentliche Berichterstattung: Alle relevanten Finanzberichte werden jährlich auf der Website des Verbands veröffentlicht.
Warum sind Verwaltungskosten wichtig?
Verwaltungskosten sind kein notwendiges Übel, sondern eine Investition in Vertrauen und Sicherheit. Sie sorgen dafür, dass:
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Spenden rechtskonform verwaltet werden
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Betrug und Missbrauch verhindert werden
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Projekte langfristig und nachhaltig unterstützt werden
Effizienz durch transparente Verwaltung
Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. verpflichtet sich, maximale Transparenz und minimale Verwaltungskosten zu gewährleisten. Dies geschieht durch gezielte Investitionen in Verwaltung, Kontrolle und IT-Sicherheit. So stellen wir sicher, dass jeder gespendete Euro dort ankommt, wo er gebraucht wird – transparent, effizient und verantwortungsvoll.
Kontakt und Ansprechpartner
Nicht nur wenn es eilt, auch wenn Rat gebraucht wird oder doch ein Notfall eintritt, sollen bdvv-Mitglieder nicht alleine gelassen werden.
Um eine sichere und transparente Nutzung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass alle Nutzer diese Bedingungen sorgfältig lesen und einhalten.
Mehr zur Vereinsstruktur und unseren Grundsätzen findest du hier
Nicht nur wenn es eilt, auch wenn Rat gebraucht wird oder doch ein Notfall eintritt, sollen bdvv-Mitglieder nicht alleine gelassen werden.