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Geldwäschegesetz (GwG)
Vereine sind verpflichtet, größere Bargeldtransaktionen und Spenden zu dokumentieren. Das GwG schreibt vor, verdächtige Finanzbewegungen zu prüfen. Spenderidentitäten müssen bei hohen Beträgen nachvollziehbar sein. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können Strafen nach sich ziehen. Eine sorgfältige Buchführung ist essenziell.
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Geldwäschegesetz, Vereine, Finanztransparenz
Das GwG soll verhindern, dass illegale Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen. Auch Vereine müssen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention umsetzen. Hohe Bargeldspenden oder ungewöhnliche Transaktionen sollten geprüft werden. Spenden über bestimmten Schwellenwerten erfordern eine Identitätsprüfung. Die Dokumentation aller finanziellen Vorgänge ist Pflicht, um Nachweispflichten zu erfüllen. Besonders bei internationalen Spenden sind verstärkte Prüfpflichten erforderlich. Die Nichteinhaltung kann behördliche Prüfungen und hohe Strafen nach sich ziehen. Transparenz schützt den Verein vor rechtlichen Konsequenzen.
Zielgruppe: Schatzmeister & Vorstände
Verantwortliche müssen Finanztransparenz sicherstellen und verdächtige Vorgänge melden. Hohe Bargeldtransaktionen sind zu dokumentieren. Spendenherkunft muss nachvollziehbar sein. Finanzprüfungen können Sanktionen verhindern.
Verantwortung des Vorstands
Vereinsvorstände sind für die Einhaltung der GwG-Vorgaben verantwortlich. Finanzströme sollten regelmäßig überprüft werden. Schulungen zur Geldwäscheprävention können Sicherheit schaffen. Verstöße können zu Haftungsrisiken für Verantwortliche führen. Externe Beratung kann sinnvoll sein.
Bargeldannahme und Risiken
Hohe Bargeldtransaktionen können Verdachtsmeldungen auslösen. Eine Obergrenze für Bargeldzahlungen im Verein kann das Risiko minimieren. Zahlungen sollten möglichst über Bankkonten abgewickelt werden. Verdachtsfälle müssen an die zuständige Behörde gemeldet werden.
Mehr zur Vereinsstruktur und unseren Grundsätzen findest du hier
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