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Zuwendungsbestätigungsverordnung

Vereine dürfen Spendenquittungen nur nach den Vorgaben der ZuwendungsbestätV ausstellen. Steuerlich absetzbare Spenden müssen korrekt dokumentiert sein. Fehlerhafte Bescheinigungen können steuerliche Folgen haben. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist Pflicht. Spender müssen genaue Angaben erhalten.

Geschäftsstelle des bdvv

Spendenbescheinigung, Gemeinnützigkeit, Steuerrecht

Die Ausstellung von Spendenquittungen unterliegt strengen Vorschriften. Nur anerkannte gemeinnützige Vereine dürfen steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Der Betrag und der Verwendungszweck müssen korrekt dokumentiert sein. Eine missbräuchliche oder fehlerhafte Ausstellung kann zu Steuernachforderungen und dem Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Sachspenden müssen mit ihrem tatsächlichen Wert angegeben werden. Vereine sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen. Die Finanzbehörden können die Richtigkeit der Bescheinigungen jederzeit prüfen. Sorgfalt und Transparenz sind entscheidend.

Zielgruppe: Schatzmeister & Vereinsvorstände

Verantwortliche müssen Spendenquittungen nach gesetzlichen Vorgaben ausstellen. Fehlerhafte Bescheinigungen können steuerliche Probleme verursachen. Eine transparente Buchhaltung ist erforderlich. Beratung durch das Finanzamt oder Steuerexperten ist sinnvoll.

Verantwortung des Vorstands

Vereinsvorstände sind für die Einhaltung der ZuwendungsbestätV verantwortlich. Fehlerhafte Spendenquittungen können dem Verein schaden. Die Buchhaltung muss alle Spenden lückenlos dokumentieren. Eine steuerliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden.

Geld- und Sachspenden

Geldspenden und Sachzuwendungen unterliegen unterschiedlichen Dokumentationspflichten. Der Wert einer Sachspende muss korrekt ermittelt werden. Eine fehlerhafte Bewertung kann steuerliche Folgen haben. Spender benötigen eine detaillierte Bestätigung.

Mehr zur Vereinsstruktur und unseren Grundsätzen findest du hier

Bitte beachten Sie unsere Beitragsordnung, die detaillierte Hinweise zu Mitgliedsbeiträgen und unserem Abonnement-Zahlsystem enthält.

Bitte beachten Sie unsere Mitgliedschaftsbedingungen, die detaillierte Hinweise zur Mitwirkung, zu Mitgliedsbeiträgen und den Bedingungen der Mitgliedschaft enthalten.

Um eine sichere und transparente Nutzung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass alle Nutzer diese Bedingungen sorgfältig lesen und einhalten.

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Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) schließt sich als juristische Person des öffentlichen Sektors den Maßgaben, ein Hinweisgeberschutzsystem gemäß Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 anzubieten, an.

Nicht nur  wenn es eilt, auch wenn  Rat gebraucht wird oder doch ein Notfall eintritt,  sollen bdvv-Mitglieder nicht alleine gelassen werden.

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