Unfallversicherung im Ehrenamt – Wer ist geschützt?
Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar für das gesellschaftliche Miteinander. Doch viele Engagierte fragen sich: Bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit unfallversichert? Tatsächlich sind viele ehrenamtlich Tätige durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.
1. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche
Ehrenamtliche, die im Auftrag oder mit Zustimmung einer öffentlichen Einrichtung tätig sind, unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen unter anderem:
✅ Elternbeiräte in Schulen✅ Schöffen an Gerichten✅ Wahlhelfer und kommunale Mandatsträger✅ Ehrenamtliche in Vereinen und Verbänden, die mit Kommunen kooperieren
🔹 Voraussetzung: Die Tätigkeit muss unentgeltlich sein und darf nicht im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses erfolgen.
2. Unfallversicherungsschutz in Vereinen und Verbänden
Auch Personen, die sich ehrenamtlich in Vereinen oder Verbänden engagieren, können unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen – insbesondere dann, wenn ihre Tätigkeit im Auftrag oder mit Zustimmung einer Kommune erfolgt. Dies ist besonders wichtig, da viele Kommunen vermehrt auf Bürgerbeteiligung setzen, um kommunale Aufgaben zu sichern.
3. Freiwillige Unfallversicherung für gewählte Ehrenamtsträger
Gewählte Vorstände und Funktionsträger in gemeinnützigen Organisationen haben oft keinen automatischen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Sie können sich jedoch freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichern.
📞 VBG-Ehrenamtstelefon für Beratung: 040 5146-1970📄 Infobroschüre: „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement“ (BMAS)
4. Ergänzende private Unfallversicherung für Ehrenamtliche
Wenn kein gesetzlicher Schutz besteht, bleibt die private Unfallversicherung eine sinnvolle Absicherung. Einige Bundesländer haben ergänzende Rahmenverträge für ehrenamtlich Tätige abgeschlossen, um eine zusätzliche Absicherung zu gewährleisten.
Absicherung für Ehrenamtliche ist wichtig
Während viele Ehrenamtliche automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, gibt es Ausnahmen. Vereine sollten daher prüfen, ob für ihre Mitglieder zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig ist. Der bdvv bietet Vereinen Beratung zu passenden Versicherungslösungen, um Ehrenamtliche optimal abzusichern.
📌 Mehr Informationen? Die VBG und der bdvv helfen weiter!