Unfallversicherung im Ehrenamt – Wer ist geschützt?
Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar für das gesellschaftliche Miteinander. Doch viele Engagierte fragen sich: Bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit unfallversichert? Tatsächlich sind viele ehrenamtlich Tätige durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.
1. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche
Ehrenamtliche, die im Auftrag oder mit Zustimmung einer öffentlichen Einrichtung tätig sind, unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen unter anderem:
✅ Elternbeiräte in Schulen✅ Schöffen an Gerichten✅ Wahlhelfer und kommunale Mandatsträger✅ Ehrenamtliche in Vereinen und Verbänden, die mit Kommunen kooperieren
🔹 Voraussetzung: Die Tätigkeit muss unentgeltlich sein und darf nicht im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses erfolgen.