Beitragsordnung
Eine transparente und faire Beitragsordnung ist entscheidend für das Vertrauen und die Zufriedenheit der Mitglieder in einem Verein.
Monatliche Mitgliedschaften bieten dabei besondere Flexibilität, da sie sich automatisch verlängern und jederzeit ohne Kündigungsfristen beendet werden können. Dies erleichtert nicht nur den Mitgliedern die Teilnahme, sondern reduziert auch den Verwaltungsaufwand für den Verein.
Durch klare Regelungen in der Beitragsordnung werden Missverständnisse vermieden und die finanzielle Planungssicherheit für beide Seiten gewährleistet. Eine gut strukturierte Beitragsordnung ermöglicht es zudem, auf individuelle Bedürfnisse einzugehen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, ohne den bürokratischen Aufwand zu erhöhen.
Es ist daher empfehlenswert, die Laufzeiten der Mitgliedschaft regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf rechtzeitig zu kündigen oder aber auch zu erneuern, um eine unerwünschte Unterbrechung der Mitgliedschaft zu vermeiden.
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Dieser Hinweis dient der Information und Transparenz im Umgang mit der Mitgliedschaft und soll dazu beitragen, das Vereinsleben für alle Beteiligten angenehm und reibungslos zu gestalten.
Beitragsordnung des bundesverband deutscher vereine & verbände e.V. (bdvv)
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder des bundesverbandes deutscher vereine & verbände e.v. und ist Bestandteil der Satzung.
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden im Abonnementverfahren erhoben und können mit einer Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr gewählt werden.
Die Beitragshöhen sind festgelegt, wie im Zahlsystem aufgelistet:
Zahlungsweise und Fälligkeit
Mitglieder können den Beginn ihres Abonnements frei wählen.
Die Abbuchung erfolgt:
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Bei Monatsabonnement: jeweils am Tag des Abonnementbeginns und danach monatlich zum selben Datum
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Bei Jahresabonnement: am Tag des Abonnementbeginns und kann nach Bedarf verlängert werden.
Die Beiträge werden über ein automatisiertes Zahlungssystem eingezogen, sofern nicht vor Ablauf im persönlichen Mitgliederaccount gekündigt.
Automatische Verlängerung und Kündigung
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Die Abonnements verlängern sich automatisch um die gewählte Laufzeit, sofern sie nicht spätestens am Tag vor dem Ablaufdatum gekündigt werden.
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Mitglieder können ihre Abonnements jederzeit über ihren persönlichen Mitgliederaccount online kündigen.
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Die Kündigung wird zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam.
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Nach der Kündigung endet die automatische Verlängerung des Abonnements, und es werden keine weiteren Beiträge eingezogen.
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Bereits gezahlte Beiträge für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht erstattet.
Beendigung der Leistungen bei Kündigung
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Mit Beendigung des Abonnements enden alle damit verbundenen Leistungen, einschließlich der Nutzung von Zusatzangeboten wie beispielsweise eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS), sofern keine anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen bestehen.
Aussetzung der Mitgliedschaft bei Zahlungsverzug
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Erfolgt keine fristgerechte Zahlung des Mitgliedsbeitrags, wird die Mitgliedschaft automatisch ausgesetzt.
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Während der Aussetzung ruhen alle Mitgliedsrechte und -pflichten.
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Die Mitgliedschaft kann jederzeit Zeit durch Erneuerung einer Mitgliedschaft wieder reaktiviert werden.
Inkrafttreten
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Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft und gilt für alle bestehenden und zukünftigen Mitglieder.
Mehr zur Vereinsstruktur und unseren Grundsätzen findest du hier
Bitte beachten Sie unsere Beitragsordnung, die detaillierte Hinweise zu Mitgliedsbeiträgen und unserem Abonnement-Zahlsystem enthält.
Bitte beachten Sie unsere Mitgliedschaftsbedingungen, die detaillierte Hinweise zur Mitwirkung, zu Mitgliedsbeiträgen und den Bedingungen der Mitgliedschaft enthalten.
Um eine sichere und transparente Nutzung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass alle Nutzer diese Bedingungen sorgfältig lesen und einhalten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Einhaltung unserer Compliance-Richtlinien und Social-Media-Richtlinien für alle Mitglieder verbindlich ist. Bitte machen Sie sich mit diesen vertraut, um ein respektvolles und regelkonformes Miteinander in unserer Community zu gewährleisten.
Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) schließt sich als juristische Person des öffentlichen Sektors den Maßgaben, ein Hinweisgeberschutzsystem gemäß Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 anzubieten, an.
Nicht nur wenn es eilt, auch wenn Rat gebraucht wird oder doch ein Notfall eintritt, sollen bdvv-Mitglieder nicht alleine gelassen werden.
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