

Mitgliedschafts-bedingungen
Bevor Sie offiziell Mitglied werden, möchten wir Sie auf einige wichtige Punkte hinweisen, die Ihre Mitgliedschaft betreffen.
Bitte lesen Sie diesen Disclaimer sorgfältig durch:
Mitgliedschaftsbedingungen für den bundesverband deutscher vereine & verbände e.V. (bdvv)
Diese Mitgliedschaftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Beitragszahlungen und die Verwaltung der Mitgliedschaft im bdvv.
Die Satzung bildet die rechtliche Grundlage dieser Bedingungen.
1. Registrierung und Mitgliedschaft
1.1 Registrierung als Web-Mitglied (bdvv-Account)
Der Erwerb einer Mitgliedschaft beim bdvv erfordert eine Registrierung durch eine natürliche Person unter Verwendung des Klarnamens (obligatorisch) auf der Webseite des bdvv. Mit einer erfolgreichen Registrierung wird eine Web-Mitgliedschaft (Web-Account) erworben.
Diese Registrierung beinhaltet einen persönlichen bdvv-Account mit der Möglichkeit,
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eine ordentliche bdvv-Mitgliedschaft (Fördermitgliedschaft oder institutionelle Mitgliedschaft) zu erwerben
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sich in der bdvv-Community je nach Mitgliedschaftsmodell, Berechtigungen und Einschränkungen zu engagieren
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Verbandsangebote zu nutzen
Hinweis: Eine aktive Mitwirkung in der Community wird von Web-Mitgliedern erwartet.
1.2 Erwerb der bdvv-Mitgliedschaft
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Nach der Registrierung und Freigabe einer bdvv-Web-Mitgliedschaft (Web-Account) durch die Web-Administration kann eine ordentliche bdvv-Mitgliedschaft als Fördermitgliedschaft oder als institutionelle Mitgliedschaft erworben werden.
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Alternativ kann die Registrierung auch während des Erwerbs einer Mitgliedschaft als Gast erfolgen.
2. Mitgliedschaftsmodelle
2.1 Web-Mitgliedschaft (kostenfreier Web-Account)
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Ein Web-Mitgliedschaft ermöglicht die Teilnahme und eingeschränkte Mitwirkung (keine Gruppenadministration) in der bdvv-Community, einschließlich der Nutzung des Forums zum Posten und Teilen von Inhalten sowie zur Mitwirkung in Gruppen (Socialmedia-Format). Der Zugriff auf bestimmte Angebote, wie Peer-to-Peer-Beratungsleistungen, ist eingeschränkt, ausgenommen lizenzkostenfreie Nutzung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS), Online-Schulungen inklusive.
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Zudem besteht die Möglichkeit, eine Fördermitgliedschaft als natürliche Person oder eine institutionelle Mitgliedschaft für einen Verein zu erwerben.
2.2. Fördermitgliedschaft als natürliche Person (kein Stimmrecht)
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Als Fördermitglied oder Einzelperson im bdvv erhalten Sie Zugang zur bdvv-Community, können im Forum Beiträge verfassen und Inhalte teilen sowie bis zu zwei Gruppen im Socialmedia-Format für Experten- oder Service- bzw. Produkt-Präsentationen erstellen (Mindestaktivität: ein Beitrag pro Monat).
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Fördermitglieder profitieren vom Peer-to-Peer-Support, erhalten Unterstützung bei der Vereinsgründung und können ein lizenzkostenloses zertifiziertes Datenschutzmanagementsystem (DSMS) nutzen, Online-Schulungen inkl..
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Diese Mitgliedschaft bietet praxisnahe Ressourcen, fachlichen Austausch und digitale Werkzeuge zur Vereinsentwicklung.
2.3 Institutionelle bdvv-Mitgliedschaft (Vereine, Verbände)
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Eine institutionelle Mitgliedschaft im bdvv bietet Vereinen und Verbänden (NGOs und NPOs) Zugang zu einer starken Vereins-Community und die Möglichkeit, sich über Social Media, Foren und eigene Gruppen zu vernetzen und auszutauschen.
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Mitglieder können eigene Blogbeiträge veröffentlichen (Autorisierung erforderlich)
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Ein Quick-Check liefert erste Einschätzungen zu Satzung, Ordnungen oder Datenschutzfragen.
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Institutionelle Mitglieder profitieren von kostenfreien Online-Sprechstunden zu Themen wie Vereinsmanagement, Fundraising und Spendenkampagnen.
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In der Vereinsberatung (keine Rechtsberatung) werden spezifische Fragen zu Satzung, Gemeinnützigkeit oder Versicherungsschutz geklärt.
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Institutionelle Mitglieder haben außerdem Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können aktiv an Entscheidungen des bdvv mitwirken.
3. Bedingungen der bdvv-Mitgliedschaft
3.1 Wirksamkeit der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft wird nach Bestätigung dieser Mitgliedschaftsbedingungen und der Datenschutzerklärung nach Klick auf Zahlungsbutton und Zahlungseingang und Bestätigung durch den bdvv wirksam.
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Die Bestätigung erfolgt automatisch per E-Mail inklusive Rechnungsversand
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Beitragszahlung: Mitglieder haben die Wahl jährliche oder monatliche Mitgliedschaften im Abonnementverfahren (pay as you go) zu erwerben.
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Satzung und Richtlinien: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung, Beitragsordnung, Datenschutzrichtlinien sowie alle weiteren Vereinsregelungen einzuhalten.
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Datenpflege: Mitglieder müssen Änderungen ihrer persönlichen Daten unverzüglich mitteilen.
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Vertraulichkeit: Mitglieder sind verpflichtet, persönliche Zugangsdaten und interne Vereinsinformationen vertraulich zu behandeln.
3.2 Rechte des Vereins
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Der bdvv kann Mitgliedschaften jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren. Bereits geleistete Beiträge werden erstattet.
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Der bdvv kann persönliche Web-Accounts (Web-Mitgliedschaften) dsgvo-konform löschen, insbesondere bei:
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unvollständigen oder fehlerhaften Angaben (z. B. fehlender Klarname)
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längerer Inaktivität oder vernachlässigter Pflege des Accounts
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nicht mehr erreichbarer E-Mail-Adresse
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4. Rechte und Pflichten der Mitglieder
4.1 Rechte der Mitglieder
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Mit der Mitgliedschaft im bdvv erhalten Mitglieder verschiedene Rechte, die ihnen und je nach Art der Mitgliedschaft (siehe 4.1.ff) eine aktive Teilnahme am Verbandsleben, den Zugang zu internen Ressourcen sowie die Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen ermöglichen.
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Mitglieder des bdvv haben das Recht, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und je nach Art der Mitgliedschaft ein Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen auszuüben sowie für Ämter oder Gremien zu kandidieren.
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Mitglieder erhalten Zugang zur internen Community (Socialmedia) und können Online-Schulungen sowie von sonstigen Vereinsangeboten profitieren.
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Mitglieder haben das Recht auf Einsicht in Berichte, Protokolle und Finanzunterlagen sowie auf transparente Informationen über die Entscheidungen des Verbandes.
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Mitglieder können Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, darunter Peer-to-Peer-suppert, Quick-Checks, Online-Sprechstunden und Vereinsberatung (keine Rechtsberatung).
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Mitglieder haben das Recht, Vorschläge oder Anträge einzubringen und sich bei Unstimmigkeiten oder Verstößen gegen die Satzung oder Vereinsregeln an die zuständigen Gremien zu wenden.
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Je nach Art der Mitgliedschaft bestehen folgende Nutzungsrechte im Speziellen
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4.1.1. Persönliche bdvv-Mitgliedschaft (Einzelpersonen, Experten, kein Stimmrecht)
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Teilnahme an der bdvv-Community (Socialmedia)
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Forum (posten, teilen, ...)
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Gruppen erstellen (max. 2, jeweils für Experten- und Service-Präsentation, min. 1 Beitrag/Monat)
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Peer-to-Peer-Support
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„Vereinsgründung light“: Unterstützung bei Satzung & Anmeldung
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„Datenschutz-Basis“: lizenzkostenlose Nutzung eines zertifizierten Datenschutzmanagmentsystems (DSMS)
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4.1.2. Institutionelle bdvv-Mitgliedschaft (Vereine, Verbände)
Mitglieder des bdvv haben folgende Rechte und Möglichkeiten:
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Teilnahme an der bdvv-Community
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Zugang zu Social-Media-Gruppen und Vereinsnetzwerken zur Vernetzung mit anderen Vereinsakteuren.
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Forennutzung
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Möglichkeit, eigene Beiträge zu verfassen, Inhalte zu teilen und an Diskussionen teilzunehmen.
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Erstellung von Gruppen
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Mitglieder können Gruppen für die Vereinspräsentation oder themenspezifische Diskussionen erstellen (nach Freigabe).
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Voraussetzung: Mindestens ein Beitrag pro Monat.
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Bloggen auf der Plattform
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Veröffentlichung von Fachartikeln und Vereinsnachrichten
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Autorisierung & Qualifizierung erforderlich.
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Quick-Check & Kurzanalyse
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Anspruch auf eine kostenfreie Ersteinschätzung zu vereinsrelevanten Themen, darunter:
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Satzungs-Check: Überprüfung auf steuerliche und rechtliche Anforderungen
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Fördermittel-Check: Identifikation geeigneter Förderprogramme
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DSGVO-Check: Analyse potenzieller Datenschutzlücken
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Teilnahme an Online-Sprechstunden
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Kostenfreie Beratung zu allgemeinen Vereinsthemen wie:
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Vereinsmanagement und Organisation
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Fördermittel und Fundraising
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IT-Sicherheit und digitale Transformation
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Eventmanagement und Vereinsmarketing
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Versicherungsschutz für Vereine
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Anspruch auf Vereinsberatung (keine Rechtsberatung*)
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Unterstützung in zentralen Bereichen wie Satzungsgestaltung, Gemeinnützigkeit und rechtlicher Absicherung.
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Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
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Teilnahme an Abstimmungen und Mitbestimmung bei wesentlichen Entscheidungen des bdvv.
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4.2. Pflichten der Mitglieder
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Mitglieder des bdvv erwerben ihre Mitgliedschaft durch die Entrichtung des jeweiligen Beitrags im Pay-as-you-go-Verfahren gemäß der Beitragsordnung. Sie sind verpflichtet, die Satzung, Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen des Verbandes einzuhalten.
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Änderungen persönlicher Daten und Zahlungsinformationen müssen eigenständig im Mitgliedsbereich (persönlicher Account) aktualisiert werden.
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Der vertrauliche Umgang mit Zugangsdaten sowie internen Vereinsinformationen ist sicherzustellen. Darüber hinaus wird erwartet, dass Mitglieder die Plattform respektvoll nutzen und aktiv zur Vereinsgemeinschaft beitragen.
5. Beitragsordnung und Zahlungsmodalitäten
5.1. Pay-as-you-go-Abonnement
Der Erwerb einer Mitgliedschaft ist durch die Entrichtung des jeweiligen Mitgliedsbeitrags im Pay-as-you-go-Verfahren gemäß der Beitragsordnung möglich.
5.2. Zahlungsoptionen
Der Erwerb einer bdvv-Mitgliedschaft ist möglich als:
5.2.1.Persönliche bdvv-Mitgliedschaft (Einzelpersonen, Experten, kein Stimmrecht)
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Monatliche Zahlung: Zahlbar am Tag des Mitgliedschaftserwerbs per Kreditkarte.
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Jährliche Zahlung (rabattiert): Zahlbar am Tag des Mitgliedschaftserwerbs per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung.
5.2.2.Institutionelle bdvv-Mitgliedschaft (Vereine, Verbände)
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Jährliche Zahlung: Zahlbar am Tag des Mitgliedschaftserwerbs per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung. Eine ährliche Verlängerung erfordert einen Neuerwerb.
5.3. Beendigung der Mitgliedschaft
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Eine Beendigung der bdvv-Mitgliedschaft erfolgt nach Ablauf der gebuchten monatlichen oder jährlichen Mitgliedschaft automatisch. Sie kann jederzeit neu erworben werden.
5.3.1.Beendigung durch den Verein
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Ausschluss: Der Verein kann die Mitgliedschaft bei Verstößen gegen die Satzung, Beitragsrückständen oder schwerwiegendem Fehlverhalten mit sofortiger Wirkung kündigen.
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Recht auf Anhörung: Vor der Kündigung hat das Mitglied das Recht auf Anhörung..
5.3.2. Beitragsrückerstattung
Keine Rückerstattung: Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet, es sei denn, es liegt ein Fehler des Vereins vor.
6. Datenschutz und Datensicherheit
6.1. Verarbeitung personenbezogener Daten
Der bdvv verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und seiner Datenschutzerklärung.
6.1.1. Verwendungszwecke
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Verwaltung: Für die Mitgliederverwaltung, Kommunikation und Veranstaltungsorganisation.
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Abrechnung: Für die Beitragsverwaltung und Zahlungsabwicklung.
6.1.2. Weitergabe an Dritte
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Keine Weitergabe: Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
7. Haftung und Gewährleistung
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Eigenverantwortung: Mitglieder sind für die ordnungsgemäße Nutzung der Vereinsdienste und den Schutz ihrer Zugangsdaten verantwortlich.
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Haftungsausschluss: Der Verein haftet nicht für technische Störungen, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse, die den Zugang zu den Vereinsdiensten beeinträchtigen könnten.
8. Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen
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Der Verein behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaftsbedingungen, Beitragsordnung und die Satzung zu ändern.
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Mitgliederinformation: Änderungen werden den Mitgliedern schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Falls das Mitglied innerhalb von 30 Tagen nicht widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen.
Regensburg, 01.01.2025
Mehr zur Vereinsstruktur und unseren Grundsätzen findest du hier
Bitte beachten Sie unsere Beitragsordnung, die detaillierte Hinweise zu Mitgliedsbeiträgen und unserem Abonnement-Zahlsystem enthält.
Bitte beachten Sie unsere Mitgliedschaftsbedingungen, die detaillierte Hinweise zur Mitwirkung, zu Mitgliedsbeiträgen und den Bedingungen der Mitgliedschaft enthalten.
Um eine sichere und transparente Nutzung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass alle Nutzer diese Bedingungen sorgfältig lesen und einhalten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Einhaltung unserer Compliance-Richtlinien und Social-Media-Richtlinien für alle Mitglieder verbindlich ist. Bitte machen Sie sich mit diesen vertraut, um ein respektvolles und regelkonformes Miteinander in unserer Community zu gewährleisten.
Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) schließt sich als juristische Person des öffentlichen Sektors den Maßgaben, ein Hinweisgeberschutzsystem gemäß Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 anzubieten, an.
Nicht nur wenn es eilt, auch wenn Rat gebraucht wird oder doch ein Notfall eintritt, sollen bdvv-Mitglieder nicht alleine gelassen werden.
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