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Vorsorgedokumente

Betreuungsverfügung | Patienverfügung | Vorsorgevollmacht

Notfallmanagement

 
Vollmachten und Verfügungen

Joost Schloemer | Experte für Energieeffizienz und Einsparcontracting

Rund 90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten und riskieren ihre Selbstbestimmung für den Fall der Fälle.

 

Experten des bdvv raten dringend zum Erhalt der Selbstbestimmung mit  Vollmachten und Verfügungen. In Zeiten der Unsicherheit und zunehmender  Bedrohungslagen durch freiwillige oder unfreiwillige Auszeiten ist Vorsorge im Sinne der Selbstbestimmung obligatorisch.

Rechtsanwälte empfehlen eine Gesamtvollmacht bestehend aus

  • Patientenverfügung

  • Betreuungsverfügung

  • Vorsorgevollmacht

  • ggf. Unternehmervollmacht für Unternehmer

  • ggf. Sorgerechtsverfügung für Kinder

Bis zu einer rechtskonformen Erstellung von Vollmachten bedarf es mandantenseitig eigentlich nur einer Entscheidung.

 

Handeln.

 

Der Weg dorthin jedoch erfordert Aufklärung über die Notwendigkeit, die Vorbereitung, die möglichen Maßnahmen und die endgültigen Festlegungen  zur Wahrung seiner Selbstbestimmung für den Fall der Fälle. Letztendlich auch über die Wahl des Anwalts und über die Kosten.

Den Mitgliedern des bdvv und seinen Mitgliedern soll die Aufklärung und Vorbereitung  zum Thema Vorsorgevollmachten nicht vorenthalten werden.

 

Pro bono. 

Mehr dazu auch in unserem Beitrag unter Aufruf zu individueller persönlicher Selbstbestimmung.

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